Recht haben bedeutet leider nicht immer, Recht zu bekommen. Nicht zuletzt im Hinblick auf steigende Anwalts- und Gerichtsgebühren ist eine entsprechende Absicherung unerlässlich.
Für alle berufstätigen Mitglieder des BDA besteht automatisch eine Gruppenrechtsschutzversicherung, die eine Grundabsicherung für die berufliche Tätigkeit bietet. Die anteiligen Versicherungsprämien für die Gruppenrechtsschutzversicherung sind in den BDA-Mitgliedsbeiträgen enthalten. Die Versicherung umfasst Strafrechtsschutz-, Arbeits-/Verwaltungs- und Sozialgerichtsrechtsschutz (Konditionen: BDA-Gruppenrechtsschutzversicherung).
Versicherungsbedarf kann jedoch in sehr viel größerem Umfang bestehen. Eine weitergehende Absicherung über spezielle Versicherungspakete führte jedoch teilweise zu Überschneidungen mit dem Gruppenvertrag. Der BDA bietet seinen Mitgliedern einen Rahmenvertrag Anschluss-Rechtsschutzversicherung an. Die durch den Gruppenvertrag nicht versicherten beruflichen und privaten Risiken werden durch diese Anschlussdeckung abgesichert. Dies bietet die Möglichkeit einer weitergehenden Absicherung ohne nachteiliger Überschneidungen. Die Prämien für diese Anschlussversicherung trägt jedes Mitglied selbst (Konditionen: Anschluss-Rechtsschutzversicherung).