Für die Abrechnung anästhesiologischer Leistungen im Krankenhaus und im niedergelassenen Bereich gilt bei Privatpatientinnen und -Patienten en die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Bei berufsgenossenschaftlichen Patientinnen und Patienten en gilt das Vertragswerk der Unfallversicherungsträger, die UV-GOÄ. Diese seit Jahren nicht überarbeiteten Vergütungsinstrumente führen in der Praxis immer wieder zu Fragen in der Anwendung und leider auch gehäuft zu Auseinandersetzungen mit Patientinnen und Patienten sowie den Versicherungen. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Thema GOÄ.
• schriftliche/telefonische Beratung zu Gebührenfragen
• Gutachtenerstellung
• Veröffentlichungen
• Gebührenseminare (GOÄ)
• Anästhesiekommentar zur GOÄ
Wir bitten Sie dringend, sich vor Auseinandersetzungen und auch vor Einschaltung eines Rechtsanwaltes bei uns (kostenlos) beraten zu lassen.
Daneben arbeitet das Referat auf politischer und Selbstverwaltungsebene aktiv an der Novellierung der GOÄ.