Zur Erlangung des Rechts zum Führen einer Facharztbezeichnung oder Schwerpunktbezeichnung muss sich die Ärztin oder der Arzt nach Abschluss ihrer/seiner Berufsausbildung weiterbilden. Ziel der Weiterbildung ist der geregelte Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte Tätigkeiten. Sie erfolgt im Rahmen mehrjähriger Berufstätigkeit unter Anleitung zur Weiterbildung befugter Ärztinnen und Ärzte. Die Weiterbildung wird grundsätzlich mit einer Prüfung abgeschlossen.

Rechtliche Grundlage der Weiterbildung ist die jeweilige Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer, deren Mitglied die Ärztin oder der Arzt ist, mit Zustimmung des jeweiligen Landesministerium für die jeweiligen Bundesländer verbindlichen Weiterbildungsordnungen. Die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern basieren auf der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer.

Gebietsdefinition:
Das Gebiet Anästhesiologie umfasst die Allgemein-, Regional- und Lokalanästhesie einschließlich deren Vor- und Nachbehandlung, die Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen während operativer und diagnostischer Eingriffe sowie intensivmedizinische, notfallmedizinische und schmerzmedizinische Maßnahmen.

Weiterbildungszeit:
60 Monate Anästhesiologie unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon

  • müssen 12 Monate in der Intensivmedizin abgeleistet werden
  • können zum Kompetenzerwerb bis zu 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten erfolgen