Das Referat für ambulante und vertragsärztliche Anästhesie unterstützt in enger Zusammenarbeit mit der Rechtabteilung des BDA die ambulant und/oder vertragsärztlich tätigen Mitglieder des BDA bei allen Fragen rund um das ambulante Operieren sowie bei den Schnittstellenthemen zwischen ambulanten und stationären Bereich. Dies sind insbesondere:
• Niederlassungsberatung und Fragen des Zulassungsrechtes
• Änderung der Praxisstruktur nach dem neuen Vertragsarztrecht (auch MVZ)
• Fragen zur Ermächtigung für die vertragsärztliche Versorgung
• Plausibilitäts- und andere Prüfverfahren
• Fragen der Budgetierung
• Individuelle Unterstützung bei Auseinandersetzungen mit der KV-Bürokratie
• Fragen zur Auslegung bzw. Kommentierung des EBM
• Fragen zum krankenhausambulanten Operieren nach § 115b (SGB V)
• Kommunikation mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
• Kommunikation mit anderen Berufsverbänden
• Beratung der Präsidien von BDA und DGAI zu speziellen vertragsärztlichen Fragen.