Nürnberg. Der Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V. (BDA) übt offene Kritik an der unzureichenden Beachtung der Anästhesiologie bei den aktuell geplanten Veränderungen im Gesundheitswesen. Weder bei der Krankenhausreform noch bei den Reformen zur Ambulantisierung wurden die spezifischen Belange der Anästhesiologie angemessen berücksichtigt, kritisiert der BDA. Trotz wiederholter Vorstöße werde bei der konkreten Ausgestaltung dieser Reformen auf die Expertise der Anästhesiologie – mit mehr als 30.000 Ärztinnen und Ärzten in Deutschland eine der größten Berufsgruppen in der Medizin – verzichtet.
In diesem Zusammenhang macht der Berufsverband auf die außerordentliche Bedeutung des Fachgebietes Anästhesiologie aufmerksam. „Wir sind weit mehr als ,nur‘ Narkoseärzte“, hebt Prof. Dr. Grietje Beck, Präsidentin des BDA, hervor. „Anästhesistinnen und Anästhesisten sind nicht nur für die Planung und Sicherheit vor, während und nach Eingriffen und Operationen zuständig.“ Sie sind als eine der größten Fachgruppen in der Notfallmedizin Garanten für eine schnelle und suffiziente ärztliche Versorgung, sind Träger der Behandlung Schwerstkranker in der Intensivmedizin und leisten in der Schmerz- und Palliativmedizin für die Versorgung unschätzbare fachärztliche Behandlungen. „Damit besetzen wir interdisziplinär im Krankenhausbetrieb sowie im Bereich der präklinischen und klinischen Notfallversorgung wesentliche Schnittstellen“, erklärt sie und erinnert: „Die fachärztlich-anästhesiologische Einschätzung unserer Kolleginnen und Kollegen ist im Übrigen auch bei der Frage, ob ein Patient ambulant und stationär versorgt werden kann, von entscheidender Bedeutung.“
Ungesicherte finanzielle Situation
Umso unverständlicher ist es vor diesem Hintergrund, dass das Fachgebiet im Zuge der Krankenhausreform lediglich als „Querschnittsfach“ definiert und als Mindeststrukturvoraussetzung dargestellt wird. Das bringt für die gesamte Anästhesiologie eine völlig ungesicherte finanzielle Situation mit sich, sowohl in Bezug auf die Krankenhausreform, als auch auf die Maßnahmen zur Ambulantisierung.
„Die Anästhesie wurde im Zuge der Reformvorhaben weder bei der finanziellen Förderung ambulanter Eingriffe noch in der Konzeption der sogenannten Hybrid-DRGs adäquat berücksichtigt und abgebildet. „Das bedeutet, dass die Anästhesie-Kosten und -aufwände nicht in die finanzielle Deckung für ambulante Operationen einbezogen werden“, erklärt Dr. Markus Stolaczyk, Leiter des Referats Gesundheitspolitik beim BDA. Das wiederum bringe ambulant tätige Anästhesistinnen und Anästhesisten in zunehmende finanzielle Abhängigkeit zu den operierenden Fachgruppen. „Die Eigenständigkeit des Fachgebietes und damit auch die eigenständige anästhesiologische Entscheidungsfindung ist damit bedroht.“
„Im Rahmen der Fallpauschalen nach § 115f (Hybrid-DRG) sind wir gezwungen, unser Honorar mit den Operateuren selbst auszuhandeln“, erläutert Jörg Karst, Vertreter der Niedergelassenen Anästhesistinnen und Anästhesisten im BDA, und prangert an: „Das ist in der Patientenversorgung eigentlich unzumutbar.“ Wenn sich an diesem Vorgehen und der politisch intendierten Sichtweise nichts ändere, stehe die finanzielle Situation der Anästhesiologie in Zukunft auf unsicherem Boden, was deutliche Auswirkungen auf die Qualität und Verfügbarkeit anästhesiologischer Dienstleistungen haben werde.
Orientierung an Patientensicherheit und hohen Qualitätsstandards
Der Berufsverband hat in der Vergangenheit wiederholt dringend auf diese Fehlentwicklungen hingewiesen und konkrete Vorschläge unterbreitet: Sowohl gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium, den Landesgesundheitsministern, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, aber eben auch dem SpiFa sind diese Probleme adressiert worden. „Wir können genau belegen, was wir benötigen“, so BDA-Präsidentin Beck. „Bereits vor Jahren haben wir beispielsweise Vorgaben zu Mindestanforderungen an anästhesiologische Arbeitsplätze und ein Berechnungstool zur ärztlichen Personalausstattung erarbeitet und fortlaufend weiterentwickelt“, ergänzt Dr. Stolaczyk. Dabei ist ihm wichtig: „Diese Vorgaben orientieren sich unabhängig von den ökonomischen Rahmenbedingungen primär an der Patientensicherheit und den hohen Qualitätsstandards.“ Die Bundesärztekammer hat die Tools von BDA und DGAI bereits zur Grundlage eines fachübergreifenden Kalkulationstool gemacht.
Der BDA stellt hierbei noch einmal klar: Werden die Belange der Anästhesiologie auch weiterhin in dem Maße ausgeklammert wie bisher, werde sich das bemerkbar machen – bei der Versorgung und Wahrung der Sicherheit der Patienten im OP, bei der Arbeit auf den Intensivstationen, bei der schnellen und bislang qualitativ hochwertigen Notfallversorgung sowie bei der komplexen Versorgung von Schmerz- und Palliativpatienten.
„Soweit darf es nicht kommen!“, warnt BDA-Präsidentin Beck und fordert die politischen Entscheidungsträger auf, den Dialog mit der Anästhesiologie schnellstmöglich nachzuholen: „Trotz aller Kritik stehen wir jederzeit für konstruktive Gespräche zur Verfügung; nicht, weil der Verband an Bestehendem festhalten will, sondern weil jährlich mehr als zehn Millionen Patientinnen und Patienten von Fachärztinnen -und Fachärzten der Anästhesiologie weiterhin mit einem hohem Qualitätsstandard betreut und begleitet werden sollen“.